Aktuelle Informationen

zum Thema Redispatch 2.0

Bis zum 01.10.2021 waren die gesetzlichen Regelungen zum Redispatch 2.0 von allen Netzbetreibern wie auch Anlagenbetreiber mit einer Erzeugungsleistung ab 100kW (EEG-, KWK- und Speicheranlagen) verpflichtend umzusetzen. Neue Marktprozesse und -kommunikation sowie Datenbedarfe und -austausch sind aus Betreibersicht für die neuen Rollen Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber einer Technischen Ressource (BTR) zu implementieren und abzuwickeln. VSE als EEG-Direktvermarkter und Betreiber eines virtuellen Kraftwerks hat die Anforderungen vollumfänglich umgesetzt und bietet diese sowohl ihren Bestands- wie auch Neukundinnen und -kunden gerne dienstleistend an.
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