Hinweisgebersystem (Whistleblowing)
Meldewege für Hinweise auf Fehlverhalten
Die VSE AG und die Unternehmen der VSE-Gruppe haben ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das über eine vertrauliche Hotline und eine extern betriebene Website erreichbar ist. Beide Meldekanäle ermöglichen die anonyme Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- oder Regelverstöße.
Das Hinweisgebersystem steht nicht nur unseren Mitarbeitenden offen, sondern auch Geschäftspartnern, deren Mitarbeitenden sowie weiteren Dritten, die Informationen vertraulich weitergeben möchten.
Was kann gemeldet werden?
Sie können über das Hinweisgebersystem Meldungen zu potenziellem Fehlverhalten einreichen - unter anderem zu folgenden Themen:
- Korruption
- Betrug oder Unterschlagung
- Steuerhinterziehung
- Menschenrechtsverletzungen
- Verstöße gegen Datenschutzgesetze, Kartell- oder Kapitalmarktrecht
- Insiderdelikte
- sonstige Verstöße gegen den Verhaltenskodex
Wichtig: Kein Ersatz für Kundenservice
Bitte beachten Sie, dass die Hinweisgeberkanäle nicht für Kundenbeschwerden oder vertragsrelevante Anliegen gedacht sind. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Kundenhotline des jeweiligen Beteiligungsunternehmens oder an die bekannten Support-Kanäle der VSE AG.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen sowie den Zugang zur Hinweisgeberplattform der E.ON-Gruppe finden Sie unter:
www.eon.com/de/ueber-uns/entsprechenserklaerung/hinweisgebersystem.html
Die E.ON-Verfahrensordnung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit Informationen zum Beschwerdeverfahren bei menschenrechts- und umweltbezogenen Themen finden Sie ebenfalls dort.
Hier finden sie den Verhaltenskodex der VSE-Gruppe: