Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

Die VSE Aktiengesellschaft seit über 110 Jahren eng mit dem Saarland verbunden! Als führender Infrastruktur- und Energiedienstleister setzen wir uns für die nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft ein und sind ein Teil der E.ON-Gruppe. Energiewende und Digitalisierung beschleunigen diesen Prozess - wir sind bereit für die Herausforderungen und den Ausbau erneuerbarer Energien. Unsere Verantwortung geht über Versorgungssicherheit hinaus - wir handeln unter gesellschaftlichen, ökologischen und ethischen Kriterien.

Die VSE AG und die Unternehmen der VSE-Gruppe haben eine Hotline sowie eine extern betriebene Website eingerichtet, um die anonyme Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße zu erleichtern. Diese Meldekanäle stehen nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VSE-Gruppe, sondern auch den Geschäftspartnern der VSE-Gruppe, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie sonstigen Dritten offen, die vertrauliche Informationen übermitteln möchten. Über die Hotline oder die Website können Sie mögliche Fälle von Fehlverhalten melden, einschließlich Korruption, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Menschenrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen Kartell- und Kapitalmarktrecht, Insiderregeln und Datenschutzgesetze oder sonstige Verstöße gegen den Verhaltenskodex.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Hinweisgeberkanäle nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft vorgesehen sind. Bitte wenden Sie sich je nach Ihrem Anliegen entweder an die Kundenhotline der jeweiligen Beteiligung oder kontaktieren Sie uns über die Supportkanäle von VSE AG.

Weitere Informationen und Zugang zur Whistleblowing Webseite der E.ON-Gruppe finden Sie unter folgendem Link: www.eon.com/de/ueber-uns/entsprechenserklaerung/hinweisgebersystem.html

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, lesen Sie bitte die E.ON-Verfahrensordnung LkSG . Dieses Dokument enthält die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren für menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Sie finden die E.ON-Verfahrensordnung hier: www.eon.com/de/ueber-uns/entsprechenserklaerung/hinweisgebersystem.html


Hier finden sie den Verhaltenskodex der VSE-Gruppe:

Verhaltenskodex