Netz-Service

Betrieb und Instandhaltung

Die Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nimmt mit der weiteren Automatisierung von Fertigungs- und Funktionsanlagen immer mehr an Bedeutung zu. Ihre sorgfältige Planung trägt dazu bei, die Nutzungsdauer der Anlagen und Betriebsmittel zu verlängern, den Anlagenwert zu verbessern und die maximale Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. Das System der Instandhaltung und seiner Fachausdrücke werden in DIN 31051, VDE-Bestimmungen und VDI-Richtlinien beschrieben.

Der Begriff "Instandhaltung" umfasst die Gesamtheit der Maßnahme zur Bewahrung und Wiederherstellung des "Sollzustandes" sowie zur Feststellung und Beurteilung des "Ist-Zustandes". Die Instandhaltung setzt sich aus den drei Hauptpunkten Inspektion, Wartung und Instandsetzung zusammen.

Inspektion: Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes einer Anlage. Sie dient auch zum Erkennen möglicher äußerer Einwirkungen (Beschädigung oder offensichtlicher Mängel an der Anlage oder ihrer Baugruppen).

Wartung: Die Wartung ist eine vorbeugende Maßnahme und dient zur Erhaltung des "Soll-Zustandes" einer Anlage, z.B. durch Reinigen, Schmieren, Justieren, Nachstellen.

Instandsetzung: Die Instandsetzung dient zur Wiederherstellung des ursprünglichen "Soll-Zustandes" der Anlage. Hierbei sind Mängel zu beseitigen, die den sicheren Betrieb der Anlagen beeinträchtigen.

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