kontakt 04/2023

27 Trends & Themen | kontakt VSE Energiebranche besonders anfällig Die Energiekrise und infolgedessen massiv gestiegene Kosten für Strom und Gas haben in weiten Teilen der Bevölkerung große Verunsicherung bis hin zu Ängsten ausgelöst. In dieser angespannten Situation ist die Energiebranche besonders anfällig für „schwarze Schafe“. So versuchen derzeit leider auch zahlreiche unseriöse Versorger am Markt die Gunst der Stunde zu nutzen, um ihre vermeintlich günstigeren Strom- und Gaslieferverträge zu verkaufen. Das stößt aktuell auf eine grundsätzlich hohe Wechselbereitschaft von Kundinnen und Kunden auf der permanenten Suche nach dem billigsten Tarif. Doch der sollte in allen Fällen gründlich und in Ruhe auf Herz und Nieren geprüft werden, um nach Möglichkeit ein „böses Erwachen“ zu vermeiden. Verbraucherschützer mahnen zur Besonnenheit Seit geraumer Zeit beobachten Verbraucherschützer zwei wesentliche Trends am Telefon. Demnach geben ungebetene Anrufer vor, sich im Auftrag eines bestimmten, besonders vertrauenswürdigen Energieversorgers wie den Stadtwerken zu melden. Unter dem Vorwand einer baldigen Tarifumstellung oder Preiserhöhung zielen sie darauf ab, den Angerufenen vordergründig zu einer Tarif- bzw. Vertragsänderung zu überreden, die in Wirklichkeit einen Wechsel des Anbieters zur Folge hat. Die zweite Entwicklung betrifft das sogenannte Phishing, das heißt, das illegale Abfragen sensibler, persönlicher Daten. Wie sollen sich Angerufen am besten verhalten? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seriöser Energieversorger wie den Stadt- und Gemeindewerken würden nie eine unangenehme Situation am Telefon aufkommen lassen, geschweige denn, Druck aufbauen. Ganz im Gegensatz zu den „schwarzen Schafen“ der Branche, die vorsätzlich eine von Stress geprägte intransparente Atmosphäre erzeugen, um Angerufenen eine gewissenhafte Prüfung ihres Angebots in Ruhe während des Telefonats nach Möglichkeit maximal zu erschweren. Ihr Ziel ist es immer, auf Biegen und Brechen einen schnellen Vertragsabschluss noch während des Telefonats zu schaffen. Daher sollten Angerufene, sobald sie ein „ungutes Gefühl“ beschleicht, noch während des Telefonats ihrerseits bestimmte Parameter wie den Namen des Anrufers und des Unternehmens abfragen sowie Datum und Uhrzeit notieren, um diese zeitnah zu verifizieren. Anrufer, die „Gutes im Schilde führen“, werden bereitwillig und geduldig Antworten auf alle Fragen geben. Ein weiteres probates Mittel, das am Telefon überraschten Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung steht, ist die Bitte um eine E-Mail, die das mündlich vorgetragene Angebot in Schriftform enthält, um es im Anschluss in Ruhe prüfen zu können. Kommt es trotzdem zu einem mündlichen Vertragsabschluss, ist dieser prinzipiell gültig. Hier hat der Gesetzgeber jedoch ein Widerrufsrecht vorgesehen, das in der Regel innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen gilt. Diese Frist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anbieter den Kunden schriftlich über dieses Recht informiert – etwa bei Vertragsbestätigung. Vorsicht Phishing! Bei sogenannten Phishing, also dem illegalen Abfragen sensibler, personenbezogener Daten, für das nicht die BNetzA, sondern die Strafverfolgungsbehörden zuständig sind, empfehlen Experten eine generelle Datensparsamkeit am Telefon. Zumindest sollten hier von Fall zu Fall in Ruhe frühzeitig Fragen nach Notwendigkeit und Plausibilität geklärt werden. Während Zugangskennungen und Passwörter sowie Bankverbindungen von vornherein als höchst bedenklich gelten, sollte auch die Nummer des Stromzählers am Telefon nicht ohne weiteres herausgegeben werden. Denn letztere birgt die Gefahr, dass Betrüger damit unter Umgehung geltenden Rechts vorgeben, das Recht zur Kündigung eines bestehenden Vertrags zu besitzen. [tj.]

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