kontakt 04/2023

Energiebranche im Fadenkreuz illegaler Werbemethoden Unerwünschte Anrufe Neben Verlags- und Versicherungswesen sowie dem Bereich Telekommunikation erlebt in erster Linie die Energiebranche aktuell eine deutliche Zunahme unerlaubter Praktiken. Dabei gibt es ebenso einfache wie wirkungsvolle Methoden, sich vor unseriösen Anrufen bzw. deren unerwünschten Folgen zu feien. Dass es sich bei illegalem Telefonmarketing längst nicht mehr lediglich um eine vereinzelt auftretende nervige Bagatelle handelt, macht das Inkrafttreten des TelekommunikationTelemedien-Datenschutz-Gesetzes vom 1. Dezember 2021 mehr als deutlich. Seitdem ahndet das TTDSG „schwere Rechtsverstöße“ nicht mehr wie bis dahin „nur“ mit bis zu 10.000 Euro, sondern mit einem potenziellen Höchstbußgeld von sage und schreibe 300.000 Euro. Die Rechtslage Nichtsdestotrotz gibt es nach wie vor zahlreiche Unternehmen, die dieses Gesetz missachten. Letzteres besagt unmissverständlich, dass jeder, der Personen zu Werbezwecken im privaten Bereich anrufen möchte, zuvor eine ausdrückliche Einwilligung einholen muss. Dies gilt sowohl für dem Angerufenen bislang fremde Unternehmen als auch für jene, mit denen bereits ein Vertragsverhältnis besteht. Das werbetreibende Unternehmen muss diese Werbeeinwilligung, die jederzeit formlos widerrufen werden kann, dokumentieren und der BNetzA auf Verlangen vorgelegen. Zuwiderhandlungen sollten bei der BNetzA, bei Verbraucherschützern oder der Polizei angezeigt werden. Im Jahr 2022 gingen bei der Bundesnetzagentur 64.704 Beschwerden im Zusammenhang mit illegalen Werbeanrufen ein. Für Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Anrufe zu Werbezwecken mit unterdrückter Rufnummer verhängte die Behörde daraufhin Bußgelder in Höhe von 1.151.000 Euro. 26 VSE kontakt | Trends & Themen

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