10 VSE kontakt | Trends & Themen mischen Stromtarif hingegen richtet sich der Strompreis nach Angebot und Nachfrage auf dem Energiemarkt und kann demnach stündlich oder gar viertelstündlich variieren. Nach unten ebenso wie nach oben. Der jeweilige kWh-Preis hängt von zahlreichen Faktoren wie der momentanen Belastung des Stromnetzes, der Verfügbarkeit erneuerbarer Energien oder der Nachfrage am Markt ab. Ein dynamischer Tarif im Sinne des § 14a EnWG Nur Tarife, die sich eng (zumindest stundenaktuell) an den Spotmarktpreisen orientieren, sind dynamische Tarife im Sinne des § 41a EnWG. Damit zielt der Gesetzgeber darauf ab, dass Verbraucher ihre Lasten gerade auch innerhalb eines Tages auf Zeiten legen, in denen die Nachfrage gering ist oder erneuerbare Energien reichlich zur Verfügung stehen, was typischerweise zu Zeiten mit geringer Nutzung und/oder einem hohen Angebot der Fall ist. Genau dafür sollen dynamische Tarife die finanziellen Anreize schaffen. Der dynamische Stromtarif: Aus Pflicht wird Kür Vom 1. Januar 2025 an sind alle Energieversorger hierzulande gesetzlich verpflichtet, einen dynamischen Stromtarif anzubieten. Von dieser Initiative verspricht sich der Gesetzgeber eine Glättung jener „Unwucht“, die durch die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien in unseren Stromnetzen kontinuierlich größere Probleme bei der Netzregulierung verursacht. Abrechnung – erheblicher Mehraufwand für die Stadtwerke Bislang ermitteln die Stadtwerke die Bedarfe ihrer Kunden über die Zählerstände. Sie multiplizieren die verbrauchte Strommenge – die Differenz zwischen zwei Ablesungen – mit dem Festpreis und erhalten den Rechnungsbetrag. Bei den dynamischen Stromtarifen hingegen ist die Vorgabe, zunächst stundenaktuelle Verbrauchswerte über ein intelligentes Messsystem zu erfassen. Das setzt zwingend eine funktionierende Übertragung extrem hoher Datenmengen voraus. Anschließend muss jeder für eine Stunde erfasste Wert – das heißt 24 Rechenschritte und 24 Werte pro Tag – mit dem zeitlich korrespondierenden Preis an der Börse multipliziert werden. Für diese Anforderungen sind die aktuellen Abrechnungssysteme der Betriebe noch nicht ausgelegt, sodass die Ermittlung händisch oder mit Hilfe eines Dienstleisters erfolgen muss. Geplant ist zudem, Ende des ersten Quartals 2025 die Schlagzahl sogar auf viertelstündlich zu erhöhen, was bedeutet, dass von diesem Zeitpunkt an 96 Rechenschritte Daher sollen für Verbraucher neue Anreize geschaffen werden, Strom dann zu verbrauchen, wenn das Angebot an Erneuerbaren hoch ist. Im Gegenzug haben Nutzer dynamischer Stromtarife, wenn spezielle Voraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeit, bei ihrer Stromrechnung etwas Geld zu sparen. Regionale Energieversorger wie die Stadtwerke beschaffen Energie mit Vorläufen von bis zu drei Jahren. Auf dieser Grundlage, wohl wissend, welche Kosten seitens ihrer Vorlieferanten abgerechnet werden, sind sie in der Lage, ihre Festpreistarife langfristig abgesichert zu kalkulieren. Bei einem dyna-
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