kontakt 03/2023

anfangs ausschließlich für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Für den Gebäudebestand ändert sich Anfang nächsten Jahres akut nichts. Das heißt konkret, dass intakte Heizungen auch nach 2024 zunächst weiterbetrieben und defekte Anlagen auch repariert werden können. Gebäudebestand – mehr Zeit für die Entscheidung Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer im Gebäudebestand sind derweil nicht gezwungen, sich sofort zu entscheiden, wie es mit ihrer individuellen Wärmeversorgung in naher Zukunft weitergehen soll. Denn die Regierung hat das Heizungsgesetz mit dem Wärmeplanungsgesetz verknüpft. In der sogenannten Wärmeplanung sollen Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren untersuchen, ob es in den Regionen Nach den Plänen der Regierung werden die beschlossenen Maßnahmen den vom Gebäudesektor ausgehenden CO2-Ausstoß hierzulande fortan durch den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen erheblich reduzieren. Demnach wird das Heizen in Deutschland, ganz wie im Sinne der Wärmewende einmal geplant, jetzt klimafreundlicher. Dieses hehre Ziel vor Augen, sieht die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vor, dass mit ihrem Inkrafttreten im Januar 2024 prinzipiell neu eingebaute Heizungen hierzulande wenigstens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das bedeutet faktisch das Aus der klassischen Öl- und Gasheizungen, die dies in der Regel nicht leisten können. Jedoch werden die neuen Verordnungen des GEG Am 8. September wurde die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in erster und zweiter Lesung im Bundestag verabschiedet. Im Vorfeld lautstark mehr als kontrovers diskutiert und nach wie vor hartnäckig umstritten, hat die Ampelkoalition ihre landläufig als Heizungsgesetz titulierte Initiative zuvor in wesentlichen Punkten überarbeitet. 8 Gebäudeenergiegesetz „Klimaschutz wird konkret“ VSE kontakt | Trends & Themen

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