kontakt 03/2023

10 VSE kontakt | Trends & Themen Wenn eine entsprechende Infrastruktur vorhanden ist, dann meist in dicht besiedelten Regionen. Daher empfiehlt es sich unabhängig davon, sich frühzeitig mit der Materie zu befassen und hinlänglich beraten zu lassen, was die jeweils besten technologischen und wirtschaftlichen Optionen angeht. Zuverlässige und kompetente Anlaufstellen sind in der Regel zuerst die Stadtwerkepartner, kommunale Energieversorger (EVU), aber auch die etablierten Energieberaterinnen und -berater oder Verbraucherzentralen. Staatliche Förderung Nach eigenem Bekunden ist sich die Bundesregierung angesichts der Bedeutung und der Dimension der „Mission Wärmewende im Gebäudesektor“ über ihre Komplexität und die damit verbundenen Herausforderungen für die Bevölkerung sehr wohl bewusst. Bei der Wärmewende ist jeder gefordert, jedoch soll nach Möglichkeit niemand überfordert werden. Daher sieht das GEG sozial ausgewogene und gut ausbalancierte finanzielle Hilfen vor. Bei einer fälligen Umrüstung auf eine klimafreundlichere Heizung sollen Hausbesitzerinnen und -besitzern seitens des Staates generell mit 30 Prozent der Kosten unterstützt werden. Wer im Eigenheim wohnt, soll bis 2028 zusätzlich einen sogenannten Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent erhalten, der sich in der Folge alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert. Haushalte, die über weniger als 40.000 Euro Jahresbrutto-Einkommen verfügen, sollen weitere 30 Prozent Förderung bekommen. Insgesamt ist die Förderung bei 70 Prozent respektive mit einer maximalen Fördersumme von 21.000 Euro für ein Einfamilienhaus gedeckelt. „Wärmewende aus einem Guss“ Allen Unkenrufen seiner schärfsten Kritiker zum Trotz, mehren sich in Expertenkreisen die Stimmen derer, die das Inkrafttreten des GEG in seiner geänderten Fassung begrüßen. So sei es gut, dass das Gebäudeenergiegesetz endlich beschlossen ist und der Fokus nun auf die praktische Umsetzung der Wärmewende gelegt werden kann, kommentiert Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft), den Beschluss. Obgleich ein gewisser Verbesserungsbedarf verbliebe, bildeten die heute vorliegenden Regelungen ein solides Fundament, um die Wärmewende anzustoßen. Der Bundesverband habe von Beginn an für einen solchen ganzheitlichen Ansatz geworben. Quasi eine „Wärmewende aus einem Guss“, die die Infrastruktur, Heiztechnologie sowie den Förderrahmen mit Blick auf Planungssicherheit für alle direkt Betroffenen gemeinsam behandelt. Nach Andreaes Auffassung schafft das Heizungsgesetz nun besonders in Verbindung mit der kommunalen Wärmeplanung und einem angepassten Förderrahmen Instrumente, die den beteiligten Hauseigentümerinnen und -eigentümern, Energieversorgern und Kommunen die künftig anstehenden notwendigen Entscheidungen erleichtern werden. Habeck: „Klimaschutz wird konkret“ Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), der mit Fug und Recht als geistiger Vater der jüngsten Novelle des GEG gilt, verteidigt „sein Gesetz“ vor allem gegen vehemente Kritik seitens der Opposition. Das Gesetz mache Klimaschutz konkret. Deutschland habe sich abstrakte Ziele gegeben. Doch in den letzten Jahren sei zu wenig in der praktischen Umsetzung passiert, diese Ziele mit Maßnahmen zu hinterlegen. Mehrere Millionen Menschen seien über die nächsten Jahrzehnte von diesem Gesetz betroffen, was nach Habecks Verständnis eine intensive gesellschaftliche Debatte unausweichlich mit sich bringt. Nach seinem Dafürhalten ist es berechtigt, mit konkreten und auch besorgten Nachfragen auf dieses Gesetz zu reagieren. Was der Minister allerdings nicht durchgehen lassen könne, sei, „den Menschen Sand in die Augen zu streuen“ – zu sagen, man beschließe Ziele, aber tue am Ende nichts dafür, diese auch zu erreichen. Klimaschutz und die damit verbundene Wärmewende gehören zu den Wärmepumpe oder Fernwärme? Erst mal fachkundigen Rat einholen.

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