kontakt 02/2024

Trends & Themen | kontakt VSE 13 vermeiden zu helfen, informieren Netzbetreiber Hausbesitzer jetzt aktiv über deren grundlegenden Pflichten. Sie erklären vor allem, welche Fallstricke lauern und worauf beim rechtssicheren und fachgerechten Stilllegen einer Gasheizungsanlage primär zu achten ist. Kunde in der Verantwortung Knackpunkt ist, dass externe Unternehmen häufig Installateure von außerhalb des Saarlandes „mitbringen“ und beauftragen, die Gastheizungsanlage stillzulegen. Letzteren fehlt jedoch oftmals die dafür erforderliche Anmeldung beim VEWSaar. Das heißt, dass diese Installateure ohne Anmeldung im Saarland gar nicht befugt sind, Arbeiten an der Gasinstallation vorzunehmen. Wenn dann etwas im Zusammenhang mit der Stilllegung einer Gasheizungsanlagen schiefgeht, haftet der, der die Verantwortung trägt. Und das ist – von der Hauptabsperreinrichtung an bis zum Kessel – niemand anderes als der Kunde. Wenn vom Anbieter der Hinweis kommt, sich in Sachen „Stilllegung Erdgas-Hausanschluss“ an den Netzbetreiber zu wenden, könnte dies den Kunden aufgrund von überraschenden Extrakosten irritieren. Denn Netzbetreiber stellen die Verwahrung des Netzanschlusses inklusive der Maßnahmen zur Manipulationssicherung gesondert in Rechnung. Gasdicht verschließen oder demontieren lassen Der Anschlussnehmer im Saarland hat nach dem fachgerechten Ausbau von Zähler und ggf. Regler zwei Optionen, die Gasheizungsanlage stilllegen zu lassen: Entweder er lässt die Installationsleitung gasdicht verschließen (mit Manipulationssicherung), sofern er sie für eine spätere Nutzung, z. B. einen Gasherd, noch beibehalten will. Oder er entscheidet sich für eine Stilllegung und füllt den obligatorischen Demontageantrag über das Formular auf der Website des VEWSaar aus, bevor er die Haus-Inneninstallation abklemmen, d. h., demontieren und stilllegen lässt. In beiden Fällen muss für alle Arbeiten an der Gasinstallation ein Installateur vor Ort sein, der beim VEWSaar angemeldet ist. Die aktuelle Liste aller beim VEWSaar angemeldeten und damit autorisierten Installateurbetriebe steht auf der Website des VEWSaar unter dem beigefügten QR-Code zum Download bereit. [tj.]

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