15 Trends & Themen | kontakt VSE z. B. eine Abwrackprämie für „alte CO2-Schleudern“. Kein Grund zur Panik Als ein großes Missverständnis beim Thema Heizungstausch hat sich von Beginn an hartnäckig die Mär gehalten, dass ab 2024 jede fossile Heizung (auch ein noch intakter Gas- oder Ölkessel) ausgetauscht werden muss. Entwarnung. Jeder, der eine funktionierende Heizung besitzt, kann sich entspannt zurücklehnen. Zwar bedeutet die Novelle des GEG Veränderungen und Einschnitte. Grund zur Panik jedoch gibt es nicht. Wer aber glaubt, sich jetzt noch schnell eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lassen zu müssen, ist von vornherein mittelfristig schlecht beraten. Im Rahmen des EU-Emissionshandels werden die Preise für Heizöl, Diesel, Benzin und Erdgas ab 2027 wohl weiter drastisch steigen. Als gesichert gilt, … Dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, beschränkt sich zunächst – und das ist neu! – ausschließlich auf Neubaugebiete. Alle übrigen Fälle sollen mit dem geplanten Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden, bei der das Bundesbauministerium unter Klara Geywitz (SPD) federführend ist. Das heißt, Haushalte jenseits von Neubaugebieten dürfen, läuft alles nach Plan, bis 2028 abwarten. Dann sollte ihre Kommune die gesetzlich vorgeschriebene Wärmeleitplanung abgeschlossen haben und ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten können. Neue Gasheizungen sollen nur noch erlaubt sein, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten. Im Detail: Gasheizungen dürfen auch nach 2028 noch eingebaut werden, sofern sie mit mindestens 15 Prozent „grünem Gas“ (Biogas oder Wasserstoff) betrieben werden. Im Jahr 2035 soll dieser Anteil auf 30 Prozent steigen und 2040 dann auf 60. 2045 ist dann Schluss Aber spätestens im Jahr 2045 muss der Betrieb einer jeden Hybridheizung dann jedoch eingestellt und auf erneuerbare Energien umgestellt sein. So viel gilt bereits heute als gesichert, da nach Garantien der Versorger ab 2045 ausschließlich EE-Strom aus der Steckdose bzw. dekarbonisiertes Gas aus dem Hausanschluss kommen wird. Wärmeleitplanung Vielerorts beginnen somit jetzt aufwändige Prozesse, in denen die regionalen Energieversorger (EVU) eine Bestandsaufnahme ihrer unterschiedlichen Infrastrukturen in Angriff nehmen müssen. Sie dient später als Grundlage für eine sogenannte Wärmeleitplanung, zu der Kommunen – auch mit weniger als 10.000 Einwohnern – gesetzlich verpflichtet sind. Die Wärmeleitplanung soll alle lokalen und regionalen Potenziale wie PV- und Windenergie, Geothermie, Biomasse, industrielle Abwärme und vieles mehr erfassen und jeweils energetisch optimiert ausschöpfen. Am Ende werden die Stadt- und Gemeindewerke in der Lage sein, ihren Kundinnen und Kunden investitionssicher das jeweilige Optimum mit Blick auf die Wärmewende sowie technologische und wirtschaftliche Aspekte und Entwicklungen anzubieten. Wärmenetze für den Bestandsbau Bei Wärmenetzen sind kommunale Anbieter in der Pflicht, einen sogenannten Transformationspfad zu entwickeln. Dabei müssen Stadtwerke beispielsweise nachweisen, dass sich ihr Fernwärme-Angebot in Richtung Klimaneutralität bewegt. Nach Ansicht von Gas-Experten würde ein anerkannter Transformationspfad für das Gasnetz hin zu dekarbonisierten Gasen wie Wasserstoff, Biogas oder SNG (Synthetic Natural Gas) auch in der Praxis gelebte Technologieoffenheit bedeuten, ohne die eine Wärmewende nicht zu schaffen ist. Bis belastbare Ergebnisse in puncto Wärmeleitplanung vorliegen, wie, für welche Schwerpunkttechnik welches Stadtgebiet idealerweise erschlossen werden soll, braucht es noch seine Zeit. Der Plan respektive das Ziel der Regierung sieht 2028 vor. Und bis es belastbare Angebote der EVU gibt, ist es für richtungsweisende Maßnahmen von Eigenheimbesitzern – Wärmepumpe, Wasserstoff-Heizung oder Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz – jetzt definitiv noch viel zu früh. Die Gefahr von Fehlinvestitionen aus Mangel an verlässlichen Informationen und Daten ist einfach noch viel zu groß. Bis zu 70 Prozent staatliche Förderung Über die langfristigen Perspektiven des GEG sowie Ausnahmen für Härtefalle hinaus möchte die Bundesregierung den möglichen Heizungstausch auch finanziell abfedern. Was die staatliche Förderung neuer klimafreundlicher Heizungen angeht, ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent geplant, der für alle Haushalte gilt. Verfügen diese über weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen, sollen 30 Prozent hinzukommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Staat, wie es aus Koalitionskreisen heißt, sogar 70 Prozent der fälligen Investitionen übernehmen. Ferner sei ein „Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent in Planung. Ruhe bewahren – das Gebot der Stunde Vor dieser Kulisse war der Ratschlag von Energieexperten, die Ruhe zu bewahren und Kurzschlussreaktionen zu vermeiden, goldrichtig. Jeder tut gut daran, sich auf dem Laufenden zu halten, wie sich die Situation entwickelt. Zudem kommen Tipps wie Energiesparen, sich fortwährend über die Rechtslage zu informieren und geltendes Recht zu befolgen, wohl so schnell nicht aus der Mode. Zentrale Rolle der Stadtwerke Keine noch so sorgfältige Bestandsaufnahme kann den Anspruch auf einen in Zement gegossenen Masterplan hegen, der 30 Jahre Bestand hat. Stadtwerke sind seit Äonen in ihrer Region ansässig und kennen sich dementsprechend detailliert mit ihren jeweiligen Spezifika aus. Im Grunde sind sie seit jeher die ideale Quelle für zuverlässige „Erster Hand“-Informationen im Sinne und Interesse ihrer Kundinnen und Kunden. Doch dieses Mal gibt es sogar hier eine Einschränkung, die den Zeitpunkt betrifft: Für eine zuverlässige, kompetente Beratung, für nützliche Tipps in praktischen Energiefragen, auf die besonders die Menschen im Saarland sprichwörtlich „ein Haus bauen“ können, ist es in der „Causa Heizungstausch“ zum jetzigen Zeitpunkt einfach noch zu früh. Mit dem Kompromiss der Ampel hält schlichtweg mehr Technologieoffenheit in das „Heizungsgesetz“ Einzug. Und die ist aufgrund der langen Perspektive dringend erforderlich. In naher Zukunft wird die Kunst darin liegen, den Rahmen, die technischen Optionen für Kommunen in der Praxis so weit, so breit und offen wie möglich zu gestalten. Bei technologischen Fortschritten oder infrastrukturellen Veränderungen müssen die Versorger in einem „atmenden System“ jederzeit aus dem Stand in der Lage sein, ohne großartige Reibungsverluste Stellschrauben nachzujustieren und ihre Angebote zu optimieren. Im Zusammenhang mit geeigneten Reaktionen auf die Novelle des GEG wird die Zeit für jene gleichermaßen erhellenden wie angenehmen Beratungsgespräche, für die der Kundenservice saarländischer Stadt- und Gemeindewerke weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt ist, also erst noch kommen. [tj.] – Stand bei Redaktionsschluss –
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