kontakt 02/2023

14 VSE kontakt | Trends & Themen Heizungstausch als elementares Zukunftsprojekt Bitte Ruhe bewahren Am 19. April 2023 hat das Bundeskabinett die Pläne der Regierung in Sachen Heizungstausch offiziell beschlossen. Viel zu hohe CO2-Emissionen im Gebäudesektor haben ebenso schnelle wie einschneidende Maßnahmen überfällig gemacht. Doch was bedeuten der Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und seine jüngste Kurskorrektur jetzt genau? Und was raten Energiefachleute den verunsicherten Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern? Und wozu raten Energiefachleute Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern? Mit eilig initiierten Schritten wollen Teile der Ampelkoalition in einem Handstreich den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen beschleunigen sowie Klimaschutz und Energieunabhängigkeit in Deutschland voranbringen. Jedoch der von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eingereichte Gesetzesentwurf gilt in seiner ersten Version als handwerklich schlecht gemacht. Viel zu einseitig, maßgeschneidert nur um eine einzige Technologie – die Wärmepumpe – herum ersonnen. In der Folge hat sich die Koalition unter massivem Druck der öffentlichen Diskussionen erst in KW 26 auf eine zweite Fassung, auf maßgebliche Änderungen des bisherigen Entwurfs verständigt. Analog zu ihrer Bedeutung, zu der Dimension einer „Mission Wärmewende im Gebäudesektor“ gestaltet sich die Novelle des GEG als äußerst komplex und bedurfte in der Ausgestaltung wichtiger Details hie und da noch etwas Kosmetik. Das betraf offene Fragen rund um technologische Vorgaben, Machbarkeit und Übergangsfristen, Planungssicherheit sowie Verantwortlichkeiten und nicht zuletzt staatliche Fördermaßnahmen. Fragen, auf die die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP allem Anschein nach nun gemeinsam Antworten gefunden haben. Schwerpunkt Gebäudebestand Da hierzulande in den vergangenen Jahren im Neubau bereits verstärkt auf fossile Energieträger für Heizungen verzichtet wurde, liegt die Hauptlast der Wärmewende auf dem Wohnungsbestand. Über die Hälfte der „Substanz“ wurde nach 1945 und vor der ersten Wärmeverordnung 1978 gebaut. Dieser erhebliche Anteil ist energetisch betrachtet in einem so schlechten Zustand, dass er für den effizienten Einsatz von Wärmepumpen nur bedingt tauglich ist. Nach den ursprünglichen Plänen der Ampel könnten mit dem GEG in Zukunft theoretisch „schmutzige“ fossile Heizungen peu à peu „ausgedimmt“ werden. Über die normale Laufzeit der Anlagen könne quasi eine Art fließender Übergang hin zu einer klimafreundlichen Primärenergie eingeläutet werden. Geht eine fossil betriebene Heizungsanlage kaputt, wird diese durch eine neue „saubere“ auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt. Dafür sieht die Regierung großzügige Übergangsfristen, sozialverträgliche Ausnahmegenehmigungen sowie gezielte Fördermaßnahmen vor,

RkJQdWJsaXNoZXIy NTg2OTg=