kontakt 01/2025

nehmen, die Förderung beantragen, mit dem Thema Masterplan umgehen. Was bedeutet der Masterplan für die Versorger an der Saar? Der Masterplan gibt den Unternehmen nicht nur wissenschaftlich bzw. technologisch,sondernauchbetriebswirtschaftlich betrachtet, wertvolle Leitlinien an die Hand, wie sie den immensen Herausforderungen der Zukunft am besten begegnen können. Dieser besondere Umstand wird von nun an auch jede Diskussion um potenziell sinkende oder steigende Wasserpreise relativieren und insofern auf eine einheitliche Ebene hieven, als jetzt erstmals eine gewisse Vergleichbarkeit gegeben ist. Das bedeutet für die Versorger Pflichten und Chancen zugleich und liefert ihnen klare Argumente mit Blick auf die valide Kalkulation ihrer Wassergebühren. Unterm Strich gilt: Je enger sich die Versorger an den Kriterien der „guten wasserfachlichen Praxis“ orientieren, desto eher sind sie in der Lage, die Versorgung in ihrem Einzugsgebiet aktiv in Eigenregie sicherzustellen – und das Ganze auf einer gemeinsamen Grundlage von für alle Akteure fair kalkulierten, bezahlbaren Preisen. (tj.) 7 tigkeit eigenverantwortlich sicherzustellen. Das vorliegende Konzept verkörpert dabei den Einstieg in einen atmenden Prozess, der sich vorausschauend den wachsenden Anforderungen der Zukunft stellt, Situationen präzise analysiert und agil lösungsorientierte Antworten liefert. Wie wollen Sie sicherstellen, dass der prächtige Masterplan nicht „nach getaner Arbeit“ in der berühmten Schublade verschwindet? Der Masterplan liegt jetzt als ein Werk vor, das neben wasserwirtschaftlichen und ökologischen auch wesentliche gesellschaftliche und ökonomische Aspekte beleuchtet und darauf basierend wertvolle Empfehlungen formuliert. Zahlreiche intelligente Hilfestellungen – ich denke da an die „gute wasserfachliche Praxis“ – inklusive. Und die Anreize für die saarländischen Wasserversorger, den Masterplan mit all seinen Möglichkeiten aktiv zu nutzen, sind insoweit denkbar groß, als er ihnen ermöglicht, die immensen Herausforderungen der Zukunft in Eigenregie zu meistern, ohne dabei ihre Eigenständigkeit aufgeben zu müssen. Gibt es seitens Ihres Ministeriums eine Art Erfolgskontrolle? Ein Monitoring im engeren Sinne ist tatsächlich nicht vorgesehen. Wir werden uns mit allen Protagonisten zum Erfahrungsaustausch, was die Umsetzung einzelner Maßnahmen angeht, wieder an einen Tisch setzen. Dabei wird es darum gehen, wie wir die Unternehmen künftig am besten begleiten können. Wir werden den Stand erfassen und analysieren. Wo stehen wir – alles mit Blick auf 2040 – in fünf und wo in zehn Jahren? Ursprünglich geht der Masterplan auf ein kartellrechtliches Verfahren im Jahr 2017 zurück, bei dem die Wasserpreise sehr genau unter die Lupe genommen wurden. Sollte diese Frage erneut aufkommen, werden die Behörden künftig selbstredend sehr genau hinsehen, inwieweit sich die Unternehmen an den Handlungsempfehlungen orientiert haben. Der zweite Punkt ist, dass wir hie und da ausgesuchte Maßnahmen in der Wasserversorgung fördern. Was unsere Auswahlkriterien bei der Verteilung entsprechender Fördermittel angeht, wird es in Zukunft sicherlich eine entscheidende Rolle spielen, wie einzelne Unter- kontakt VSE

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