kontakt 01/2024

Was bedeutet die Novelle des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes wirklich? Meilenstein auf dem Weg zum Stromsystem der Zukunft Mangelnde begriffliche Klarheit eines vorherigen Eckpunktepapiers sowie eine verzerrte Darstellung einer „Zwangsregelung von Wallboxen und Wärmepumpen“ in den Medien haben in den letzten Monaten für reichlich Wirbel gesorgt. Nach kurzer ruhiger und sachlicher Prüfung der komplexen Details jedoch ergibt sich, dass unterm Strich alle von der Regelung profitieren. Die Energiewirtschaft und die Verbraucher, ohne die eine Energiewende samt Klimaneutralität nicht funktionieren wird. Der überarbeitete § 14a zielt darauf ab, den Hochlauf der Elektromobilität sowie von Wärmepumpen hierzulande zu fördern und gleichzeitig die Netzstabilität zu garantieren. Als die ersten Pläne der Bundesnetzagentur diesbezüglich bekannt wurden, war die Aufregung in der Öffentlichkeit groß. Schnell titelte die Bild-Zeitung: „Neues Kontroll-Gesetz: Regierung will unseren Strom rationieren“. Dem ist mitnichten so, denn niemand hat jemals diese Absicht verfolgt. Der Hintergrund Unsere Verteilnetze sind mit einer wachsenden Herausforderung konfrontiert, die sich zum einen durch den Ausbau einer dezentralen Stromerzeugung aus Quellen erneuerbarer Energien ergibt. Hinzu kommt eine wachsende Anzahl elektrischer Verbraucher wie Wärmepumpen oder E-Autos, die unsere Netze über kurz oder lang an ihre Kapazitätsgrenze führen werden. Ohne Ausbau, ohne Am 27. November 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Beschlüsse zu Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgestellt. Seit 1. Januar dieses Jahres reguliert die Novelle die zügige, sichere Integration steuerbarer elektrischer Verbrauchseinrichtungen in die Netze. 14 VSE kontakt | Trends & Themen

RkJQdWJsaXNoZXIy NTg2OTg=