kontakt 01/2024

EnEfG Energieeffizienzgesetz Das EnEfG legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest. Im Sinne frühzeitiger Planungs- und Investitionssicherheit werden zudem Ziele für 2040 und 2045 aufgezeigt, die 2027 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Für den Endenergieverbrauch bedeuten diese Ziele eine Reduzierung um mehr als 550 TWh bis 2030 gegenüber 2008. Über die Wirkung des Gesetzes und damit auch den Stand der Zielerreichung wird die Bundesregierung den Bundestag künftig regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode unterrichten und - soweit nötig - über eine Nachsteuerung des Instrumentenmixes entscheiden. Geregelt sind im EnEfG Energieeinsparpflichten von Bund und Ländern, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Energieeinsparung, die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen, Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren sowie die Vermeidung und Verwendung von Abwärme. BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ gilt nach dem GEG für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime (BEG WG) sowie für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser (BEG NWG). Darüber hinaus gilt sie für bestimmte Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik. Weitere Infos: konzernbetriebsrat@vse.de EEW Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Bereits 2019 startete mit dem EEW das wichtigste Programm zur Förderung der Energieeffizienz in gewerblichen und industriellen Prozessen. Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist die Unterstützung von Unternehmen, klimafreundliches Wirtschaften zu etablieren. Der Bund fördert im Rahmen der EEW investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz. TCTF Temporary Crisis and Transition Frameworks Die Bundesregelung Transformationstechnologien setzt den neuen Beihilferahmen der Europäischen Kommission das sogenannte „Temporary Crisis and Transition Frameworks (TCTF)“ in deutsches Recht um. Die Bundesregelung bietet national die Rechtsgrundlage dafür, dass Bund und Länder spezifische Förderprogramme erlassen können, um die Produktion von ausgewählten Transformationstechnologien finanziell zu fördern und anzureizen. Dieser im März 2023 von der EU-Kommission vorgelegte Rahmen ermöglicht es, Investitionen in Sektoren und Technologien zu fördern, die für den Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Zu diesen sogenannten Netto-Null-Technologien zählen z. B. Solarpaneele, Batteriezellen, Windturbinen und Wärmepumpen. Transformationskonzepte Zur Unterstützung einer Nachhaltigkeitsstrategie in Unternehmen fördert der Bund so genannte Transformationskonzepte auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität. Dazu gehören die Datenerhebung und Erstellung einer Treibhausgasbilanz, die Formulierung eines CO2-Minderungsziels sowie die Planung der Maßnahmen zur Zielerreichung. Bezuschusst werden z. B. die Beratungskosten für Energiedienstleistungen oder die Kosten für Datenbeschaffung und -erhebung. Konzepte können je nach Größe des Unternehmens bis zu 60 Prozent gefördert werden, bei aktiver Mitgliedschaft in einem Energienetzwerk gibt es sogar 10 Prozent mehr, maximal 80.000 Euro. GRW Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Mit der GWR fördert der Bund für Öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen Investitionen in strukturschwachen Regionen von bis zu 45 Prozent und Infrastrukturmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 95 Prozent. Förderbereiche sind zum Beispiel Smart Cities & Regionen oder Infrastruktur. Förderprogramm Klimaschutzverträge Dieses Programm unterstützt Industrieunternehmen, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, die sich sonst nicht rechnen würden (z. B. in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie). Vor allem wird die dringend notwendige Markttransformation angestoßen: Klimaschutzverträge setzen einen Anreiz, dass erforderliche Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland entwickelt und gebaut werden. Klimaschutzverträge sind nicht nur ein zentrales Instrument für den Klimaschutz, sondern auch für den Industriestandort Deutschland. EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist ein mit EU-Haushaltsmitteln ausgestatteter Fonds, der durch den Ausgleich regionaler Ungleichgewichte zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Europäischen Union beitragen soll. Die EU-Mitgliedstaaten werden mit der Umsetzung betraut, der EU- Kommission kommt eine Aufsichtsfunktion zu. In Deutschland erstellen die Bundesländer auf regionaler Ebene EFRE-Programme, in denen dargelegt wird, wie die EFRE-Mittel verwendet werden sollen. Diese Programme müssen von der EU-Kommission genehmigt werden. Das Saarland wird auch in der neuen EU-Förderperiode 2021-2027 von EU-Mitteln aus dem EFRE profitieren können. Für die geplanten Investitionen in Beschäftigung und Wachstum werden dem Saarland rund 135 Millionen Euro an EFRE-Mitteln zur Verfügung stehen. [nea] (Stand Redaktionsschluss) Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, DENA, EFRE 13 Trends & Themen | kontakt VSE www.bmwk.de www. dena.de www.europarl.europa.eu

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