kontakt 01/2024

Energien in Bestandsgebäuden. Für bestimmte Wärmepumpen gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von fünf Prozent. Für Biomasseheizungen wird bei Einhaltung des Staub-Emissionsgrenzwertes ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt. Zudem gibt es einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten. Um möglichst frühzeitig umzurüsten, gibt es einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten. Der „Speed-Bonus“ wird laut Wirtschaftsministerium für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt. Von 2029 an wird dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte abgesenkt. Ab 1. Januar 2037 entfällt er. Die Boni können kombiniert werden, aber nur bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent. Die Klimakrise und ihre Folgen schreiten spürbar voran und mit ihr Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Vorgaben von EU, Bund und Ländern, eine riesige aber für Nichtfachleute unübersichtliche Förderkulisse – wer den Überblick behalten, kompetent beraten werden will und kein Geld verschenken möchte, kommt wohl an der Unterstützung ausgewiesener Experten nicht vorbei. Die VSE-Gruppe mit FAMIS und energis steht ihren Kunden aus Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, dem Gesundheitswesen und der Öffentlichen Hand mit Rat und Tat zur Seite. Im Folgenden ein kleiner Überblick über neueste Gesetze und Förderungen: GEG Gebäudeenergiegesetz Nach vielen Diskussionen konnte das GEG, besser bekannt als Heizungsgesetz, Anfang 2024 in Kraft treten. Der Kernbestandteil: Seit Jahresbeginn müssen neu installierte Heizungen schrittweise zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Gültig ist seitdem auch die neue Heizungsförderung. Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer 12 VSE kontakt | Trends & Themen Durchblick im Paragraphendschungel

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