kontakt 01/2022

38 zeslage vollständig die so genannte EEG-Umlage-Privilegierung. Der Betreiber ist laut Gesetz verpflichtet, die entsprechenden gelieferten Mengen jedes Jahr dem jeweils zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zu melden. Geschieht das nicht, zeigt sich der Gesetzgeber „schmerzfrei“ und verlangt die komplette Zahlung der EEG-Umlage auf den selbst erzeugtenStrom. Dakannschonmal einhübschesSümmchen zusammenkommen,wenn beispielsweise das Block-Heizkraftwerkmit hoher Laufzeit das ganze Jahr über Strom produziert undunterschiedlicheVerbraucher mit dem selbst erzeugten grünen Strom versorgt werden. Besonders große UnterDie Photovoltaikanlage auf dem Dach, das mit Biogas betriebene Block-Heizkraftwerk im Keller oder die imAnbau befindliche Brennstoffzelle – sie alle erzeugen grünen Strom, entlasten die Umwelt und werden finanziell gefördert. Wer also in regenerative Strom- undWärmeerzeugung investiert, sichert Zukunft und profitiert. Das ist politisch so gewollt und soll auch künftig so bleiben, unabhängig von der Höhe und Finanzierung der Abgabe auf Erneuerbare Energien (EEG-Abgabe). Was beim grünen Strom künftig zählt! Messen, melden, modernisieren Doch seit Anfang des Jahres schaut der Gesetzgeber genauer hin, wer vom grünen Strom und der damit verbundenen teilweisen Befreiung von der EEG-Abgabe profitiert.Wer alsBetreiber vonErneuerbare Energien Anlagen nicht exakt belegen kann, wie hoch der gelieferte Anteil des selbst erzeugten Stroms an Dritte ist, verliert seit dem 1. Januar 2022 nach derzeitiger GesetVSE kontakt | Dienstleistung

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