kontakt 01/2018

34 VSE kontakt | Gesundheit Ziel des BGM ist, die Belastungen der Beschäftigten zu optimieren und die persönlichen Ressourcen zu stärken um Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesund- heitsförderlich zu gestalten. Zu den Handlungsfeldern des BGM gehören der Arbeitsschutz, die Betriebliche Sozialberatung, der werksärztliche Dienst, die betriebliche Gesundheitsförderung, die Personal- und die Organisationsentwicklung, das Notfall- und Krisenmanagement, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und BEM. BEMsteht für „Betriebliches Eingliederungsmanagement“. Im Mit­ telpunkt dieses Prozesses stehen die Wiederherstellung, der Erhalt und die Förderung der Arbeitsfähigkeit vonAr­ beitnehmerinnen und Arbeitnehmern. BGMzahlt sich für Unternehmen aus: es reduziert denKrankenstand.Wer die Gesundheit seiner Mitarbeiter nach­ haltig fördert, kann deren Leistungs­ fähigkeit, Motivation, Arbeitsmoral und das Arbeitsklima positiv beeinflussen. Dies spiegelt sich langfristig auch in betrieblichen Kennzahlen wider: So können krankheitsbedingte Kosten gesenkt und die Produktivität eines Unternehmens nachhaltig gesteigert werden. Eine Kostenreduktion ergibt sich jedoch nicht allein aus einer Re­ duktion von Fehlzeiten. Ein nachhal­ tiges, ganzheitliches und effektives Gesundheitsmanagement kann durch die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes derMitarbeiter auch zu einer Steigerung der Produkti­ vität führen. Alle genannten Handlungsfelder werden in der VSE-Gruppe seit Jahren abgedeckt. In ca. 80 Workshops bis Ende 2019 wird auch das hochbrisan­ te Thema „psychische Belastungen am Arbeitsplatz“ mit aufgenommen. Denn mit der richtigen Strategie sor­ gen Führungskräfte und Mitarbeiter gemeinsam dafür, die psychischen Belastungen nachhaltig zu reduzieren. Der werksärztlicheDienst, der in fast Nur ein bisschen turnen oder doch mehr? „Wer nicht jeden Tag etwas für seine Gesundheit auf- bringt, muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krank- heit opfern.“ Sebastian Kneipp Das Betriebliche Gesundheits­ management (BGM) der VSE

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