VSE Verhaltenskodex 2023

→ Wir bestechen nicht und lassen uns nicht bestechen Korruption führt zu Entscheidungen aus rechtswidrigen Gründen, verhindert Fortschritte und Innovationen, verzerrt den Wettbewerb und schadet Unternehmen. Korruption ist daher unter Strafe gestellt und kann somit zu Strafzahlungen für das Unternehmen und zu einer strafrechtlichen Verfolgung der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder führen. Wir bekennen uns zur Bekämpfung der Korruption in allen ihren Erscheinungsformen weltweit und sind mithin Mitglied des Global Compact. Wir unterstützen daher nationale und internationale Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption und lehnen jegliches korrupte Verhalten ab. Dies gilt vor allem für die Gewährung sogenannter Beschleunigungszahlungen („Schmiergeldzahlungen“ – direkte Zahlungen geringer Summen an zuständige Amtsträgerinnen und -träger). Solche Zahlungen sind in den meisten Ländern rechtswidrig und strafbar und können je nach Region erhebliche Strafzahlungen nach sich ziehen. Bei der Annahme und Gewährung von Zuwendungen im Umgang mit Geschäftspartnerinnen und -partnern sowie Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sind die Anti-Korruptionsrichtlinien zu befolgen. Korruptionsbekämpfung 21 Entwicklung nachhaltiger Beziehungen

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