FAKT 2-2017

02 | 2017 FAKT 23 FAMIS hat Durchblick im Paragrafendschungel der Energiegesetzgebung Echte Euros sparen, aber wie? Unsere Lösungsansätze sind ganzheit- lich, betrachten nicht nur die reine Kraft-Wärme-Kopplung, sondern die gesamte Energieversorgung des Kun- den. Neben der Suche nach Effizienz- potentialen schauen wir uns mit dem Kunden auch Zukunftsszenarien an, versuchen Zusatznutzen zu generieren und dem Kunden immer den besten Service zu bieten. Kraft-Wärme-Kopplung zum Beispiel mit Block-Heizkraftwerken gilt allge- meinhin als besonders energieeffizi- ent. Dann wurden die Fördersätze ge- kappt und nunwieder hochgesetzt. Wie kann man das verstehen? Der Gesetzgeber setzt mit seinen För- derrichtlinienfinanzielleAnreize.Wenn die Marktentwicklung anders verläuft, versucht er gegenzusteuern. Prinzipiell kann man sagen, dass der derzeitige Fördermechanismus gut ist. Block-Heizkraftwerke (BHKW) kom- men beispielsweise zumEinsatz, wenn sie eine hohe Laufzeit haben und die Wärme sinnvoll genutzt werden kann. Das ist in Schwimmbädern der Fall zur Warmwasserbereitung, in Industriebe- trieben, die Prozesswärme benötigen oder bei kommunalen Nahwärmein- seln. Ob der erzeugte Strom selbst ge- nutzt oder besser ins öffentliche Netz eingespeist wird, hängt von der Vergü- tung ab und ob auf den selbst erzeugten Strom EEG-Abgabe gezahlt werden muss. Altanlage, Neubau oder Moder- nisierung – hier muss man genau hin- schauen, wann die Investition getätigt wurde, geplant wird oder welche Über- gangsfristen in Frage kommen. Derzeit ist der zugrunde gelegte Strompreis an der Börse sehr niedrig. Damit wäre der fremdbezogene Strom zurzeit günsti- ger, schließlichmuss ja auch die einge- setzte Energie Erdgas für den Betrieb des BHKWs gegengerechnet werden. Der Gesetzgeber hat reagiert und die Fördersätze hochgesetzt, denn er möchte, dass die effiziente Kraft-Wär- me-Kopplung lukrativ bleibt und wei- terhin ihren Beitrag zur Energiewende leistet. Betreiber von BHKW müssen daher die Preissignale an der Börse berück- sichtigen. Bei FAMIShabenwir den gro- in eine nachhaltige und zukunftsorien- tierte Energieversorgung besteht, wie finanzieller Zusatznutzen generiert werden kann oder ob nicht vielleicht eine andere innovative Lösung amEnde des Tages lukrativer ist, darüber sprach FAKT mit Jan Fehlhaber. Er ist bei FA- MIS im Projektmanagement tätig und u. a. Fachmann für alle Fragen rund um die Kraft-Wärme-Kopplung. FAMIS hat jahrelange Praxiserfahrung in Pla- nung, Bau und Betrieb von Kraft-Wär- me-Kopplungsanlagen, zumBeispiel in Schwimmbädern, in Industrie- und Ge- werbebetrieben, in Krankenhäusern und öffentlichen Einrichtungen. FAKT: Schonwieder eineNovellierung. Wie behält man den Überblick bei den vielen Gesetzen rund um die Energie- versorgung? Jan Fehlhaber: Wir setzen uns bei FA- MIS intensiv mit der jeweils aktuellen Gesetzeslage auseinander und zeigen dem interessierten Kunden seine indi- viduelle Lösung auf. Eine einfache Standardlösung von der Stange gibt es bei dieser Komplexität sowieso nicht. M ehrere Tausend Euro an Energie- kosten im Monat einsparen? Kaum zu glauben, aber es geht und ist vomGesetzgeber sogar erwünscht. Die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopp- lungsgesetzes, kurz KWK-G, macht’s möglich. Das Gesetz trat Anfang des Jahres in Kraft und soll der Strom- und Wärmegewinnung aus Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen auf dieSprünge hel- fen.Wieder einmal. DennnachMeinung der Bundesregierung ist bei dieser ef- fizienten Energieversorgung noch Luft nach oben. Welche Energielösung bei der Kraft- Wärme-Kopplung für denKundenwirt- schaftlich am besten ist, wann der günstigste Zeitpunkt für eine Investition Förderung & Finanzierung ßen Vorteil, dass wir mit Hilfe der VSE, die mit ihrem 24/7-Team direkt an der Börse tätig ist, die Strompreisentwick- lung weitaus besser prognostizieren können als andere. Das hört sich kompliziert an. Das KWK ist also nicht isoliert zu betrachten, wenn es umdieWirtschaftlichkeit einer Anlage geht? Das ist so. KWK und EEG sind zusam- men zu sehen. ImÜbrigen beabsichtigt das auch so der Gesetzgeber, wenn er finanzielle Anreize des KWK mit dem Ziel des Ausbaus der Erneuerbaren Energien zusammenbringt. Die dezentrale Energieversorgung ist auf dem Vormarsch, während Groß- kraftwerke in den nächsten Jahren zu- nehmend abgeschaltet werden. Was heißt das für die Kraft-Wärme-Kopp- lung? Es findet derzeit ein kleiner Paradig- menwechsel statt. Der Trend geht da- hin, dassBlock-Heizkraftwerke in ihrer Leistung etwas größer ausgelegt wer- den bei geringerer Laufzeit. Sie sind flexibler einsetzbar, leisten ihren Bei- trag zur Netzstabilität und könnt zum Beispiel verstärkt für virtuelle Kraft- werke zur Vermarktung vonRegelener- gie zur Verfügung stehen. Das alles können wir übrigens bei der FAMIS ge- meinsam mit der VSE als Gesamtlö- sung für den Kunden vorteilhaft abbil- den. Welche Rolle spielt die Kraft-Wärme- Kopplung für den Regelenergiemarkt? Der Ausbau der Regenerativen Energi- en vor allem aus Sonne, Wind & Co. schreitet voran. Ist zu viel grüner Strom imNetz, können BHKW, die imPool für Regelenergie teilnehmen, abgeschaltet werden. Das wäre ein Beispiel für die negativeMinutenreserve, die ebenfalls vergütet wird, wenn auch geringer als bei derBereitstellung vonEnergie. Der- zeit wird geprüft, ob auch kleinere An- lagen mit mindestens 50 kW Leistung aufgenommenwerden. Für die Zukunft ergeben sich sicherlich noch interes- sante Aspekte. Was empfehlen Sie Betreibern von BHKW oder all denjenigen, die es noch werden wollen? Neuanlagen zahlen 40 Prozent EEG auf den eigen erzeugten Strom. Das war bereits im EEG vom 1. August 2014 so festgeschrieben.Wer seineAnlagemo- dernisiert, sollte das in diesem Jahr tun. Dann zahlt er keine EEG-Abgabe. Die Bestellung muss bis 31. Dezember 2017 erfolgt sein. Nach Auslaufen der ÜbergangsfristmüssenAnlagenbetrei- ber, die ein BHKW modernisieren, 20 Prozent der EEG-Abgabe zahlen. Ein Bonus wird auf den Eigenbedarf aller- dings nicht mehr gewährt. Die Ausnah- me bilden kleine Anlagen deren Nenn- leistung kleiner 100 kW elektrisch ist. EineAusschreibungspflicht besteht üb- rigens nur für Anlagen mit einer Leis- tung von mehr als 1 MW. Weitere Infos: jan.fehlhaber@famis-gmbh.de 22 FAKT 02 | 2017 Jan Fehlhaber hat den Durchblick

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