FAKT 1-2017

01 | 2017 FAKT 25 Hohe Zuschüsse und Förderungen vom Staat Heizungen auf Herz und Nieren prüfen in Nähe des Kessels schnell zu warm, während ein weiter entfernter Raum noch nach Stunden zu kalt ist. Die Hei- zung lässt sich nicht richtig regulieren. Bei einemhydraulischenAbgleich stellt ein Fachbetrieb das Heizsystemso ein, dass dieWärme imgesamten Gebäude optimal verteilt wird. Das Programm „Heizungsoptimierung“ des Bundes- wirtschaftsministeriums (BMWi) för- dert den hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen. Ergän- zend dazuwerdenweitere Investitionen und Optimierungen an der bereits ins- tallierten Anlage gefördert. Förderfähig sind die Anschaffung und die professionelle Installation von: • voreinstellbarenThermostatventilen, • Einzelraumtemperaturreglern, • Strangventilen, • Technik zur Volumenstromregelung, • Separater Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik und Benutzerin- terfaces, • Pufferspeichern oder die optimale Einstellung der Heiz- kurve. Der Austausch ineffizienter Pumpen wird mit 30 Prozent gefördert genauso wie der hydraulische Abgleich bei be- stehenden Heizsystemen als auch die Kombination dieser Maßnahmen. Eine Förderung beantragen können Privatpersonen, Unternehmen, Kom- munen sowie Vereine, Stiftungen, ge- meinnützige Organisationen und Ge- nossenschaften. Antragsberechtigt ist in der Regel der Eigentümer der Hei- zungsanlage. Zuschüsse für Solarthermie, feste Biomasse, Wärme­ pumpen Das BMWi fördert all diejenigen, die auf eineHeizungsanlagemit erneuerbaren Energien umsteigen. Zuschüsse gibt es für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen. Für große,meist vonUn- ternehmen oder Kommunen genutzte Anlagen und Wärmenetze stellt das BMWi durch die KfWzinsgünstige Dar- lehen zur Verfügung. Für eine Solarthermieanlage, die nicht nur Warmwasser bereitstellt, nicht den Stromverbrauch auf der Rechnung, der zum Betrieb der Hei- zungsanlage nötig ist. Veraltete Hei- zungspumpen sind echte Stromfresser imGegensatz zu modernen hocheffizi- enten Pumpen. Die verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom. Förderprogramme Mit dem Programm „Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffi- ziente Pumpen und hydraulischen Ab- gleich“ fördert der Staat seit dem1. Au- gust 2016 Privatpersonen, Unterneh- mer und Kommunen, die ihre Heizung optimieren lassen. Das gilt für den Austausch und die Installation vonHeizungspumpen (Um- wälzpumpen) und Warmwasserzirku- lationspumpen. Voraussetzungen sind: Sie müssen mindestens seit zwei Jah- ren installiert sein, der Austausch muss durch einen Fachbetrieb ausge- führt werden und die Förderung gilt nur für besonders effiziente Pumpen. Das kennt wohl jeder: Wird die Hei- zungüberall aufgedreht, wirdderRaum R und 35 Prozent des Energiever- brauchs in Deutschland fallen auf denGebäudebereich. Da liegt es auf der Hand, dass dort große Energieeffizi- enzpotenziale schlummern. Das gilt vor allem im Bereich der Wärmeversor- gung. Dabei lassen sich auch ohne bau- liche Änderungen Energieeinsparpo- tenziale nutzen – zum Beispiel durch dieOptimierung des bestehendenHeiz- systems. So sorgt eine richtig einge- stellteHeizungsanlage für eine optima- le Wärmeabgabe der Heizkörper in al- len Räumen des Gebäudes. Wer ans Heizen denkt, hat oftmals Förderung & Finanzierung sondern auch die Heizung unterstützt, gibt es mindestens 2.000 Euro Förde- rung, für eine Biomasseanlage, zum Beispiel einenPelletkesselmitWärme- speicher, mindestens 3.500 Euro. Und mit mindestens 4.500 Euro wird der EinbaueinerWärmepumpemit Erdson- de gefördert. Bei zusätzlicher Optimie- rung des Heizsystems gibt es bei allen Technologien einenZusatzbetrag oben- drauf, bei der Wärmepumpe bis zu 2.250 Euro zusätzlich. Dazu winkt der Kombinationsbonus von 500 Euro und mehr bei Nutzung mehrerer dieser Technologien. Bonus für den Heizungstausch 20 Prozent Zusatzbonus und 600 Euro Investitionszuschuss gibt es, wenn die alteÖl- undGasheizung gegen einemo- derne Anlage ausgetauscht, erneuer- bare Energien genutzt und die gesamte Heizungsanlage überprüft und opti- miert werden. Dann gilt das neue „Hei- zungspaket“. Ein Rechenbeispiel: Für dieWärme- pumpe gibt es bis zu 1.500 Euro Förder- geld aus dem „Heizungspaket“ extra. Zusammen sind das für eine Wärme- pumpe mit Erdsonde bis zu 8.750 Euro vom Staat. Besonders effiziente, hochmoderne Anlagen erhalten außerdem ganz be- sonders hohe Zuschüsse: DerMindest- förderbetrag steigt noch einmal um 50 Prozent, bei einem Solarkollektor bei- spielsweise von 3.500 auf 5.250 Euro. Leistungen der FAMIS Wer bei den vielen Fördermaßnahmen den Durchblick verliert, sollte sich ver- trauensvoll an FAMIS wenden: • Beratung, Wirtschaftlichkeitsbe- trachtung unter Berücksichtigung maximaler Fördermöglichkeiten • Konzepterstellung •  Initiierung und Begleitung der För- dermittelbeantragung • UmsetzungderMaßnahmenauf Basis des Konzeptes, das der Fördermittel- beantragung zugrunde liegt. Weitere Infos: michael.sautter@famis-gmbh.de 24 FAKT 01 | 2017 Quelle: Bundeswirtschaftsministerium

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